02.04.2026, 21:54
Hallo zusammen, kann man den Investitionsabzugsbetrag auch für Mining-Hardware nutzen, wenn diese betrieblich eingesetzt wird (z. B. für Krypto-Mining)? Ich bin unsicher, ob solche Geräte als begünstigte Wirtschaftsgüter gelten und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Wie sieht es mit betrieblicher Nutzung, Abschreibung und Nachweispflichten aus? Hat jemand praktische Erfahrungen oder Hinweise aus der Praxis?


