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Abfindung nach Kündigung – habe ich in Hanau Anspruch darauf? - Druckversion

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Abfindung nach Kündigung – habe ich in Hanau Anspruch darauf? - Justin94 - 26.08.2025

Hallo,

mein Arbeitgeber hat mir nach über 10 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt. Freunde sagen, ich hätte Anspruch auf eine Abfindung. Stimmt das, und wie gehe ich am besten vor?


RE: Abfindung nach Kündigung – habe ich in Hanau Anspruch darauf? - Tommi - 26.08.2025

Hallo,

einen automatischen Anspruch auf Abfindung gibt es im deutschen Arbeitsrecht in den meisten Fällen nicht. Eine Abfindung wird in der Regel dann gezahlt, wenn sie im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Sozialplan ausdrücklich vorgesehen ist – oder wenn sie im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens bzw. Vergleichs vereinbart wird.

Gerade nach einer langen Betriebszugehörigkeit und wenn der Kündigungsschutz greift, lohnt es sich, die Kündigung rechtlich prüfen zu lassen. Oft sind Kündigungen fehlerhaft oder nur schwer zu begründen. Arbeitgeber einigen sich in solchen Fällen häufig auf eine Abfindung, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Wichtig ist, dass du die dreiwöchige Klagefrist nach Zugang der Kündigung beachtest. Innerhalb dieser Frist musst du Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen – sonst wird die Kündigung wirksam, selbst wenn sie eigentlich unwirksam wäre.

Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann deine Erfolgsaussichten realistisch einschätzen, die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen und für dich eine bestmögliche Lösung erzielen. Besonders in Hanau gibt es spezialisierte Anwälte, die sich genau auf solche Fälle konzentrieren.

Wenn du dich informieren möchtest, findest du hier einen passenden Ansprechpartner: mehr dazu.