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Flug überbucht – welche Rechte habe ich und wie komme ich zu meiner Entschädigung? - Druckversion

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Flug überbucht – welche Rechte habe ich und wie komme ich zu meiner Entschädigung? - Kuckido - 09.06.2025

Servus Leute!

Neulich ist mir etwas ziemlich Ärgerliches passiert: Ich kam pünktlich zum Flughafen, aber mein Flug war überbucht. Obwohl ich rechtzeitig eingecheckt hatte, durfte ich nicht mitfliegen. Man bot mir einen späteren Flug an, aber zu deutlich schlechteren Zeiten. Ich habe gehört, dass es dafür Entschädigungen geben kann – aber wie genau läuft das ab? Muss ich mich selbst kümmern oder bekomme ich das automatisch? 

Die Airline war ziemlich wortkarg, und ich wusste gar nicht, welche Rechte ich in dem Moment überhaupt hatte. Laut EU-Recht soll es ja feste Entschädigungssummen geben, aber die Airline hat davon nichts erwähnt. Ich bin mir unsicher, wie ich das nun durchsetzen soll und ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Wie ist das bei euch gewesen – habt ihr schon mal erfolgreich eine Entschädigung eingefordert? Und was hilft wirklich, wenn man am Schalter stehen gelassen wird?


RE: Flug überbucht – welche Rechte habe ich und wie komme ich zu meiner Entschädigung? - Marci43 - 09.06.2025

Das ist leider keine Seltenheit mehr – Airlines überbuchen Flüge bewusst, weil sie mit einem gewissen Anteil an „No Shows“ rechnen. Ärgerlich wird es natürlich, wenn du zu den Passagieren gehörst, die dann trotz gültigem Ticket am Gate abgewiesen werden. Genau für diesen Fall greift die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004, die dir klare Entschädigungsansprüche zusichert.

Wenn dir die Beförderung verweigert wurde und du nicht freiwillig auf deinen Platz verzichtet hast, hast du Anspruch auf 250 bis 600 Euro, je nach Flugstrecke. Parallel dazu muss dir die Airline entweder den Flugpreis erstatten, eine Ersatzbeförderung anbieten oder dich auf eigenen Wunsch zu einem späteren Zeitpunkt befördern – mit entsprechenden Betreuungsleistungen wie Essen, Unterkunft und Transfer, wenn nötig.

Laut rechtstipps.net solltest du unbedingt eine schriftliche Bestätigung der Airline einholen, dass du wegen Überbuchung nicht mitfliegen durftest. Wichtig sind auch Screenshots von der Abflugtafel und Belege über zusätzliche Ausgaben. Falls du Teil einer Pauschalreise warst, muss auch dein Veranstalter informiert werden – oft stehen dir dann zusätzlich Reisepreisminderungen zu.

Am besten ist es, bei Überbuchung von einem Flug deine Entschädigung schriftlich bei der Airline einzufordern. Das geht per E-Mail mit Angabe aller Flugdaten, dem Ablehnungsgrund und deinen Forderungen. Du kannst auch spezialisierte Portale oder Anwälte einschalten, wenn die Airline nicht reagiert. Diese behalten meist eine Provision ein, holen aber oft erfolgreich dein Geld zurück – besonders bei internationalen Flügen, wo der Rechtsweg komplizierter ist.

Ein guter Tipp ist auch: Wenn du Zeit hast, warte ab, ob die Airline Freiwillige sucht. Diese erhalten oft deutlich höhere Leistungen als die gesetzlich vorgeschriebenen. Manchmal gibt es Gutscheine, Hotelnächte oder Upgrades zusätzlich zur Geldzahlung.

Alles in allem: Ja, der Aufwand lohnt sich, wenn du dranbleibst. Du hast ein Recht auf Entschädigung, und je besser du den Vorfall dokumentierst, desto größer ist deine Chance. Mich hat das damals fast drei Stunden gekostet, aber ich habe 400 Euro bekommen – ohne Anwalt.

Habt ihr euch selbst vertreten oder habt ihr Hilfe in Anspruch genommen? Und wie lange hat es bei euch gedauert, bis das Geld da war?