Hallo,
mein Arbeitgeber hat mir nach über 10 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt. Freunde sagen, ich hätte Anspruch auf eine Abfindung. Stimmt das, und wie gehe ich am besten vor?
Hallo,
einen automatischen Anspruch auf Abfindung gibt es im deutschen Arbeitsrecht in den meisten Fällen nicht. Eine Abfindung wird in der Regel dann gezahlt, wenn sie im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Sozialplan ausdrücklich vorgesehen ist – oder wenn sie im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens bzw. Vergleichs vereinbart wird.
Gerade nach einer langen Betriebszugehörigkeit und wenn der Kündigungsschutz greift, lohnt es sich, die Kündigung rechtlich prüfen zu lassen. Oft sind Kündigungen fehlerhaft oder nur schwer zu begründen. Arbeitgeber einigen sich in solchen Fällen häufig auf eine Abfindung, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Wichtig ist, dass du die dreiwöchige Klagefrist nach Zugang der Kündigung beachtest. Innerhalb dieser Frist musst du Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen – sonst wird die Kündigung wirksam, selbst wenn sie eigentlich unwirksam wäre.
Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann deine Erfolgsaussichten realistisch einschätzen, die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen und für dich eine bestmögliche Lösung erzielen. Besonders in Hanau gibt es spezialisierte Anwälte, die sich genau auf solche Fälle konzentrieren.
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ChatGPT said:
Ob du nach deiner Kündigung Anspruch auf eine Abfindung hast, hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich gibt es in Deutschland keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung – sie wird nur in bestimmten Fällen gezahlt. Wenn dein Arbeitgeber dir beispielsweise aus betrieblichen Gründen kündigt und dir nach § 1a Kündigungsschutzgesetz eine Abfindung anbietet, kann das ein solcher Fall sein. Auch in einem Sozialplan, Tarifvertrag oder Aufhebungsvertrag kann eine Abfindung geregelt sein.
Häufig entsteht eine Abfindung auch erst durch Verhandlungen – etwa im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Wenn du vermutest, dass deine Kündigung nicht rechtmäßig war, kannst du innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. In vielen Fällen wird dort ein Vergleich geschlossen, bei dem du eine Abfindung erhältst.
Da die rechtliche Situation von Fall zu Fall unterschiedlich ist, solltest du dich möglichst schnell von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Er kann prüfen, ob die Kündigung wirksam ist, wie deine Chancen auf eine Abfindung stehen und welche Schritte sich für dich lohnen. Weitere Informationen und Unterstützung findest du unter deren Seite, hier sind aber
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