Vor 11 Stunden
Hallo Leute,
ich bin gerade dabei, einen Vertrag für eine freiberufliche Tätigkeit aufzusetzen, und bin dabei auf § 276 BGB gestoßen. Es geht mir besonders um die Abgrenzung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit sowie die Frage, inwiefern man die Haftung im Vertrag begrenzen darf. Hat jemand von euch praktische Erfahrungen mit diesem Paragraphen gemacht – zum Beispiel bei Projekten mit Kunden, in denen es zu Missverständnissen oder Problemen kam? Wie handhabt ihr das in euren Verträgen, insbesondere im Hinblick auf vertragliche Haftungsbegrenzungen? Ich freue mich über praxisnahe Einschätzungen, gerade auch zu den Neuerungen seit 2025.
ich bin gerade dabei, einen Vertrag für eine freiberufliche Tätigkeit aufzusetzen, und bin dabei auf § 276 BGB gestoßen. Es geht mir besonders um die Abgrenzung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit sowie die Frage, inwiefern man die Haftung im Vertrag begrenzen darf. Hat jemand von euch praktische Erfahrungen mit diesem Paragraphen gemacht – zum Beispiel bei Projekten mit Kunden, in denen es zu Missverständnissen oder Problemen kam? Wie handhabt ihr das in euren Verträgen, insbesondere im Hinblick auf vertragliche Haftungsbegrenzungen? Ich freue mich über praxisnahe Einschätzungen, gerade auch zu den Neuerungen seit 2025.